Hinweis:
Die Jahreszahl bei den Dokumenten bezieht sich nicht auf das Jahr, in dem sie gültig sind, sondern welchen Stand das Dokument hat.
Die Schießstandmeldung ist jährlich bis zum 01.03. des Jahres vollständig ausgefüllt an den Landesschießwart zu senden. Die Meldungen werden vom statistischen Bundesamt zur Überprüfung des Status "anerkannter Schießsportverband" benötigt.
Diese Einverständniserklärung zum Schießen wird für alle Jugendliche unter 18 Jahre benötigt. Sie muss von den Personensorgeberechtigten unterschrieben an die Kameradschaft zurück gegeben werden und ist bei jedem Schießen mitzuführen. Die zweite Seite des Dokumentes verbleibt bei den Personensorgeberechtigten des Jugendlichen.
Der Antrag ist für die Behörden zwingend doppelseitig auszudrucken!
Das Schießen muss nach den Richtlinien des Kyffhäuserbundes 18 Mal nachgewiesen werden.
Diese (ausgefüllte) Bescheinigung dient nur dem Transport von Waffen für nicht in der WBK eingetragene Sportschützen! Sie ersetzt nicht die WBK, welche immer mitzuführen ist!